Wärmewende für Heidenrod
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist der erste Schritt in Richtung Wärme-Zukunft.

Der weltweite Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen. Und die Folgen extremer Wetterereignisse – wie Dürreperioden, Starkregen oder Sturmschäden – treffen auch unsere Region. Um diesen Trend abzuschwächen, haben sich die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland ambitionierte, gesetzlich verankerte Klimaziele gesetzt: Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden, die EU bis 2050.
Rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser. Weil dieser Bereich heute immer noch zu einem sehr großen Teil durch das Verbrennen von fossilem Öl und Gas gedeckt wird, ist die Wärmewende der entscheidende Hebel, um die Treibhausgasemissionen drastisch zu senken. Denn Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Emissionen verursacht werden dürfen, wie die Natur – zum Beispiel unsere heimischen Wälder – gleichzeitig aufnehmen und binden kann.
Die kommunale Wärmeplanung ist nun ein strategisches Steuerungsinstrument, um die Wärmeversorgung in unserer Gemeinde zukunftssicher und klimafreundlich auszurichten. Ihr Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie fossile Energieträger wie Öl und Gas schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden können.
Es gibt jedoch auch finanzielle Gründe für die Wärmeplanung, denn wir wollen, dass die Wärmeversorgung langfristig bezahlbar bleibt. Das Heizen mit fossilen Energieträgern wird nämlich künftig teurer werden. Der Verbleib bei alten Öl- und Gasheizungen birgt in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Risiken. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Der CO₂-Preis steigt kontinuierlich: Durch den nationalen und europäischen Emissionshandel wird der Ausstoß von CO₂ schrittweise verteuert. Wer fossile Brennstoffe nutzt, muss von Jahr zu Jahr höhere Abgaben zahlen.
- Geopolitische Unsicherheiten: Erdöl und Erdgas werden zu großen Teilen importiert. Regionale Konflikte und internationale Marktschwankungen führen zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die Krisen um den Iran und der Krieg in der Ukraine haben uns gezeigt, wie schnell das gehen kann.
- Steigende Netzentgelte: Je mehr Haushalte auf erneuerbare Alternativen umsteigen, desto weniger Verbraucher teilen sich künftig die Betriebskosten der verbleibenden Gasnetze. Das lässt die Gebühren für die verbliebenen Gaskunden ansteigen.
Heidenrod als Vorreiter

Heidenrod engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz und darf sich zu den Vorreiterkommunen in Hessen zählen. Während das Bundes-Wärmeplanungsgesetz für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern eine Frist zur Fertigstellung des Wärmeplans bis Mitte 2028 einräumt, wartet Heidenrod nicht ab.
Als ausgewiesene Energie-Kommune hat Heidenrod bereits mit Projekten wie dem Windpark Heidenrod oder dem Baugebiet Kemel-Süd mit kaltem Nahwärmenetz bewiesen, dass nachhaltige Infrastruktur lokal funktioniert. Mit der frühzeitigen Initiierung der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir nun lange vor dem gesetzlichen Stichtag Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wer heute vor Investitionen in die eigene Haustechnik steht, bekommt in Heidenrod früher als andernorts klare Leitplanken an die Hand.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf klaren gesetzlichen Leitplanken von Bund und Ländern. Diese Gesetze greifen eng ineinander, um den schrittweisen Übergang zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung rechtsverbindlich und verlässlich zu regeln:
- Das Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG): Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das bundesweite Gesetz die Länder und Kommunen zur Erstellung strategischer Wärmepläne.
Gesetzestext: Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Das Gebäudeenergiegesetz (GEG / künftiges Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG): Das GEG regelt die konkreten energetischen Anforderungen an Heizungsanlagen und die Gebäudehülle von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Gesetzestext: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Pressemitteilung: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - Landesrechtliche Umsetzung in Hessen: Die Bundesländer regeln die genaue Zuweisung der Aufgaben an die Kommunen sowie vereinfachte Verfahren für kleinere Gemeinden per Landesrecht.
Rechtliche Grundlagen des Landes Hessen
Wichtig: Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und nicht rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass aus der fertigen Wärmeplanung weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Gemeinde Heidenrod unmittelbare rechtliche Pflichten oder Leistungsansprüche entstehen.
Wie läuft die Wärmeplanung ab?
Der Entstehungsprozess des kommunalen Wärmeplans erfolgt in vier systematischen Phasen:
- Bestandsanalyse: Zunächst erfassen wir anonymisiert den aktuellen Wärmebedarf sowie die vorrangig genutzten Energieträger und Baualtersklassen der Gebäude in Heidenrod.
- Potenzialanalyse: Wir untersuchen, welche erneuerbaren Wärmequellen zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem Umweltwärme aus Luft und Erdreich, Solarthermie sowie nachhaltig gewonnene Biomasse aus unseren Wäldern.
- Zielszenario: Auf Basis der Daten entwickeln wir ein Zukunftsszenario für das Jahr 2045, das aufzeigt, wie die CO₂-freie Wärmeversorgung in Heidenrod schrittweise erreicht werden kann.
- Wärmewendestrategie: Schließlich erarbeiten wir konkrete Handlungsempfehlungen, Prioritäten und Fahrpläne für die Umsetzung der Wärmewende.

Sie fragen, wir antworten.
Was bedeutet die Wärmeplanung für Mieter und Hausbesitzer?
Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
- Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Gemeinde. Er erlegt privaten Eigentümern keine direkte Pflicht auf, eine funktionierende Heizung umgehend auszutauschen.
- Sobald eine Heizungserneuerung ansteht, bietet Ihnen der Wärmeplan Transparenz darüber, welche Lösung für Ihre Lage besonders zukunftsfähig ist.
Für Mieterinnen und Mieter
- Indem Vermieter frühzeitig auf erneuerbare und effiziente Heizsysteme umsteigen, bleiben die Nebenkosten für Wärme auch in Zukunft kalkulierbar.
- Moderne, nachhaltig beheizte Gebäude sichern langfristig einen hohen Wohnstandard und steigern den Wert des Gesamtwohnumfelds.
Wie wird zukünftig in Heidenrod geheizt?
Da Heidenrod als weitläufige Flächengemeinde mit 19 Ortsteilen durch eine ländliche Struktur geprägt ist, lässt sich keine universelle Gesamtlösung über das gesamte Gemeindegebiet stülpen. Die Wärmeversorgung der Zukunft wird in Heidenrod im Wesentlichen dezentral erfolgen. Das bedeutet, dass vor allem individuelle Lösungen wie Wärmepumpen, moderne Biomasseheizungen oder Erdwärme im Vordergrund stehen.
Muss ich meine funktionierende Öl- oder Gasheizung sofort ausbauen?
Nein. Ein funktionierendes Heizsystem kann grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet niemanden zu einem spontanen Herausreißen funktionierender Anlagen. Wenn jedoch eine neue Heizung eingebaut wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes bzw. Gebäudemodernisierungsgesetzes, die schrittweise höhere Anteile erneuerbarer Energien fordern.
Warum baut die Gemeinde Heidenrod nicht einfach ein zentrales Fernwärmenetz für alle?
Die Ortsteile von Heidenrod liegen geografisch weit auseinander und weisen eine ländlich geprägte, dezentrale Bebauung auf. Das Verlegen kilometerlanger Rohrleitungen durch die Landschaft ist extrem teuer und führt zu hohen Wärmeverlusten in der Erde. Daher ist ein zentrales Wärmenetz für die gesamte Gemeinde technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Greift die Gemeinde Heidenrod mit der Wärmeplanung in mein Privateigentum ein?
Nein, die Gemeinde schreibt Ihnen mit dem Wärmeplan nicht vor, welche Marke oder welches System Sie in Ihrem Haus installieren müssen. Der Wärmeplan dient als Orientierungsrahmen und zeigt die besten lokalen Potenziale auf.
Fallen für mich als Bürger Kosten für die Erstellung des Wärmeplans an?
Die Ausarbeitung des Wärmeplans wird von der Gemeinde Heidenrod organisiert und über staatliche Fördermittel finanziert. Es entstehen für Sie als Einwohner keine direkten Gebühren.
Welche Förderungen kann ich beim Heizungstausch nutzen?
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Zuschüsse und günstige Kredite für moderne Heizsysteme
- KfW-Förderprogramme – für Sanierung und Neubau
- Energieberatung – über z. B. die Verbraucherzentrale oder die Energieberater der Gemeinde
Lassen Sie uns im Gespräch bleiben.
Die Wärmewende gelingt nur gemeinsam. Haben Sie Fragen, Ideen oder Anregungen zur kommunalen Wärmeplanung in Heidenrod? Dann melden Sie sich gern bei uns.
Ihr Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung HeidenrodUdo Rammersbach
Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod
Telefon: +49 6120 79 480
E-Mail: udo.rammersbach@heidenrod.de
Schreiben Sie uns

Unter folgendem Link finden Sie den Wärmeatlas Hessen der LandesEnergieAgentur Hessen.
Dieser Wärmeatlas zeigt Ihnen den Wärmebedarf für Raumwärme und Warmwasser Ihrer gewünschten Planungseinheit in Hessen an – sei es ein Quartier, eine Kommune oder ein einziger Straßenzug.



