Baugrundstücke
Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Ablauf und wichtige Hinweise
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand die Entscheidung über den Rückkauf, Tausch, die Veräußerung und die Belastung von gemeindeeigenen Grundstücken, die die Gemeinde im Rahmen der Ausweisung erschließt, übertragen.
Der Gemeindevorstand entscheidet über die Vergabe von Baugrundstücken und unterbreitet entsprechende Kaufangebote an Interessenten. Alle Interessenten am Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstückes, haben die Möglichkeit sich um die im Internet auf der Homepage ausgeschriebenen Baugrundstücke zu bewerben.
Die Bewerbung ist formlos schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod zu richten.
Der Gemeindevorstand entscheidet in der Regel am Ende eines jeden Quartals über den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken nach den Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke in der Fassung der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.1999 und 28.01.1999 sowie dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2001.
Die Gemeinde Heidenrod hat sich für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken Richtlinien gegeben, die immer dann anzuwenden sind, wenn mehrere Bewerber sich um ein Baugrundstück beworben haben. Bei der Vergabe gilt dann folgende Vorgehensweise:
Sind für ein Grundstück, dass zur Wohnbebauung vorgesehen ist, mehrere Bewerber vorhanden, ist der Zuschlag unter Beachtung des folgenden Punktesystems zu erteilen, wobei Ehepaare bzw. Lebenspartner als ein Bewerber gelten.
| Person | Punkte |
|---|---|
| – Einzelperson | 6 Punkte |
| – Kind | 2 Punkte |
| – Jedes weitere Kind je | 4 Punkte |
| – Kein Eigentum an bebaubarem/bebautem Grundstück | 8 Punkte |
| – Schwerbehindert, mindest. MdE 50 v.H. | 2 Punkte |
Kinder werden nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Gemeindevorstand für die Vergabe von Grundstücken an diesen Richtlinien orientiert. Es wird deshalb empfohlen, in den Bewerbungen um ein gemeindeeigenes Baugrundstück auf die Richtlinien kurz einzugehen.
Heidenrod, den 25. Februar 2019
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
(Diefenbach)
Bürgermeister
Baugrundstück Angebote der Gemeinde Heidenrod
Laufenselden
Baugrundstück - Flurstück 164/13
Sonniges Grundstück in Ortsrandlage für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte oder einem Einfamilienhaus. Im Umfeld stehen bereits Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.
Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt 854 m². Es teilt sich in 581 m² für den baulich nutzbaren Teil und die übrige Fläche von 273 m². Die übrige Fläche des Grundstückes soll nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Eingrünung entwickelt werden.
Die Erschließungsanlagen (Wasser und Kanal) und die Baustraße sind fertig gestellt. Die Hausanschlüsse für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und den Kanal für die Oberflächenentwässerung sind bereits in den Baugrundstücken verlegt. Die Kosten werden pauschal mit 7.100,00 € berechnet. (*1) Das Baugrundstück befindet sich im Bauabschnitt 2.4 „Hupperter Pfad“.
(*1) Der Kaufpreis erhöht sich dementsprechend. Im Kaufpreis sind die Kosten des erstmaligen Anschlusses für alle Erschließungsanlagen (Kanalanschlussleitung, Wasserleitung, Kläranlage, Straße, Straßenbeleuchtung und ggf. Gehweganlage) enthalten.
Festsetzungen:
Bauamt der Gemeinde Heidenrod
Herr Zindel, Tel.: 06120 / 79 28,
udo.zindel@heidenrod.de
Frau Kerscher, Tel. 06120 / 7924,
tamara.kerscher@heidenrod.de
Baugrundstück - Flurstück 164/4
Sonniges Grundstück für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte oder einem Einfamilienhaus. Im Umfeld stehen bereits Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.
Die Erschließungsanlagen (Wasser und Kanal) und die Baustraße sind fertig gestellt. Die Hausanschlüsse für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und den Kanal für die Oberflächenentwässerung sind bereits in den Baugrundstücken verlegt. Die Kosten werden pauschal mit 7.100,00 € berechnet. (*1) Das Baugrundstück befindet sich im Bauabschnitt 2.4 „Hupperter Pfad“.
(*1) Der Kaufpreis erhöht sich dementsprechend. Im Kaufpreis sind die Kosten des erstmaligen Anschlusses für alle Erschließungsanlagen (Kanalanschlussleitung, Wasserleitung, Kläranlage, Straße, Straßenbeleuchtung und ggf. Gehweganlage) enthalten.
Festsetzungen:
Bauamt der Gemeinde Heidenrod
Herr Zindel, Tel.: 06120 / 79 28,
udo.zindel@heidenrod.de
Frau Kerscher, Tel. 06120 / 7924,
tamara.kerscher@heidenrod.de
Baugrundstück – Flurstück 164/14
Sonniges Grundstück in Ortsrandlage für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte oder einem Einfamilienhaus. Im Umfeld stehen bereits Doppelhäuser und Einfamilienhäu-ser.
Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt 707 m². Es teilt sich in 527 m² für den baulich nutzbaren Teil und die übrige Fläche von 180 m². Die übrige Fläche des Grundstückes soll nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Eingrünung entwickelt werden.
Die Erschließungsanlagen (Wasser und Kanal) und die Baustraße sind fertig gestellt. Die Hausanschlüsse für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und den Kanal für die Oberflächenentwässerung sind bereits in den Bau-grundstücken verlegt. Die Kosten werden pauschal mit 7.100,00 € berechnet. (*1) Das Baugrundstück befindet sich im Bauabschnitt 2.4 „Hupperter Pfad“.
(*1) Der Kaufpreis erhöht sich dementsprechend. Im Kaufpreis sind die Kosten des erstmaligen Anschlusses für alle Er-schlie ßungsanlagen (Kanalanschlussleitung, Wasserleitung, Kläran lage, Straße, Straßenbeleuchtung und ggf. Gehweganlage) enthalten.
Festsetzungen:
Bauamt der Gemeinde Heidenrod
Herr Zindel, Tel.: 06120 / 79 28,
udo.zindel@heidenrod.de
Frau Kerscher, Tel. 06120 / 7924,
tamara.kerscher@heidenrod.de






