Jagd

Eigenjagdbezirk Geroldstein

Informationen für Jagdgäste im Eigenjagdrevier Geroldstein

Derzeit besteht keine Jagdmöglichkeit, also das Lösen eines Begehungsscheins, im Eigenjagdbezirk Geroldstein.

Drückjagdanfragen können Sie über das Anmeldeformular ab dem 01. März stellen. Es werden ausschließlich Anmeldungen über das Anmeldeformular beachtet. Dieses finden Sie unter I.a. Drückjagden.

Allgemeines

Das Eigenjagdrevier Geroldstein befindet sich im Bereich des Heidenroder Ortsteiles Geroldstein im Wispertal und erstreckt sich bis in das Naturschutzgebiet „Rabenlei und Ruhestein“ im unteren Herzbachtal.

Das Revier ist 99,55 ha groß und liegt auf einer Höhe von 200 m bis 380 m über NN mit überwiegend Steilhanglagen. Der Wald setzt sich zu 80 % aus Eichenbeständen mit Buche und Hainbuche und zu 20 % aus Nadelholzbeständen zusammen, deren Fichtenanteil sich nach Trockenjahren verbunden mit Borkenkäferbefall auflöst.

Das Revier ist ein beliebter Ausflugsbereich der örtlichen Bevölkerung. Auf die Belange der Bevölkerung ist immer Rücksicht zu nehmen. Entlang der Nordgrenze des Revieres verläuft der Wisper-Trail „Dickschieder Wildwechsel“ als Teil des Premiumwanderwegenetzes um den Wispertaunussteig.

Folgende Wildarten kommen im Revier vor:

  • Rotwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Rehwild

Kaliber & Waffen

Um dem Tierschutz Rechnung zu tragen, ist der Gemeinde Heidenrod ein Nachweis vor Beginn der Jagdzeit sowie bei Teilnahme an einer Drückjagd vorzulegen, dass ein Schießstand oder Schießkino aufgesucht wurde, um die Waffen auf Funktion und Treffsicherheit zu überprüfen.

Dieser Nachweis ist für die Teilnahme an einer Drückjagd verpflichtend!

Es wird begrüßt, Ihnen vertraute Büchsen zu führen, die mindestens die Kaliber 7×64 bzw. .308 Winchester und stärker aufweisen.

Auf Grund der FSC-Zertifizierung der Gemeinde darf ausschließlich mit bleifreier Munition gejagt werden.

Ansprechpartner

Gemeinde Heidenrod
Johanna Köhler, Revierleiterin
Tel.: 0170 / 455 8259
E-Mail: johanna.koehler@heidenrod.de

Volker Diefenbach, Bürgermeister
Tel.: 06120 / 79 15
Fax: 06120 / 79 55

Allgemeine Abschussrichtlinie

Stand: 01.06.2026

I. Jagdmöglichkeiten

Auf Grund der naturschutzfachlichen Ausrichtung der Jagd im Eigenjagdrevier Geroldstein bestehen nur begrenzte Jagdmöglichkeiten.

Jagdgäste können sich ausschließlich für die Drückjagden und das Jagdwochenende auf das jeweilige freigegebene Wild oder auf Einzelabschüsse von Rothirschen der Klasse I im Eigenjagdrevier Geroldstein bewerben.

I.a. Drückjagden

Jedes Jagdjahr finden zwei revierübergreifende Ansitzdrückjagden statt, welche am ersten Samstag im November sowie Dezember stattfinden. Die genauen Drückjagdtermine können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden.

Drückjagd 1. Samstag im November: 120,- € inkl. MwSt.

Drückjagd 1. Samstag im Dezember: 120,- € inkl. MwSt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung:

Die Teilnehmerzahl je Drückjagdtermin ist auf maximal 20 Jagdgäste begrenzt. Sobald diese Anzahl erreicht ist, wird das Anmeldeportal für den jeweiligen Termin automatisch geschlossen.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars werden Sie zunächst auf die Warteliste für die ausgewählte Drückjagd aufgenommen. Die Vergabe der Standplätze erfolgt im Anschluss.

Sollten Sie einen Standplatz erhalten, senden wir Ihnen ab dem Monat Juli eine Einladung mit allen weiteren Informationen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Zum Anmeldeformular

I.b. Jagdwochenende August/September

Einmal jährlich findet im Eigenjagdbezirk Geroldstein ein dreitägiges Jagdwochenende von Freitag bis Sonntag statt. Gerne können Sie sich auch als Gruppe anmelden.

Bejagbare Wildarten:

  • Rotwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Rehwild

Jagdwochenende Freitag bis Sonntag: 400 € inkl. MwSt. pro Person

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung:

Die Teilnehmerzahl für das Jagdwochenende ist auf maximal 5 Jagdgäste begrenzt.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars werden Sie zunächst auf die Warteliste für das Jagdwochenende aufgenommen. Die Vergabe der Plätze erfolgt im Anschluss.

Sollten Sie einen Platz erhalten, senden wir Ihnen eine Einladung mit allen weiteren Informationen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Freigabe der jeweiligen Wildarten sowie einzelner Alters- und Geschlechtsklassen richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Jagdwochenendes erreichten Erfüllungsstand des Abschussplanes im Eigenjagdbezirk Geroldstein.

*Für Trophäenträger gelten die auf der Seite aufgeführten Abschussgebühren.

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I.c. Einzelabschuss Rothirsch Klasse I

Klasse I: Hirsche ab 10 Jahre, 2.600 € inkl. MwSt.

Bereits ausgebucht!

Bei Buchung und Kostenabrechnung bitten wir Sie, sich ausreichend zu informieren.

Bei Fehlabschüssen in den Klassen II & I werden auf das Abschussentgelt der Klasse I 50 % Aufschlag berechnet.

II. Entgelt Wildarten

Rotwild-Hirsche

  • Klasse I: Hirsche ab 10 Jahre, 2.600 € inkl. MwSt.
  • Klasse III: Hirsche ab 2 Jahre, 800 € inkl. MwSt.

Muffelwild

  • Muffelwidder ab 3 Jahre: 800 € inkl. MwSt.

Bei Buchung und Kostenabrechnung bitten wir Sie, sich ausreichend zu informieren.

Bei Fehlabschüssen werden auf das Abschussentgelt 50 % Aufschlag berechnet.

III. Hinweise für die Jagdausübung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften anzeigen

Es gelten die unter Punkt I genannten und nachstehenden Hinweise für die Jagdausübung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften.

Hinweise für die Jagdausübung in der Regiejagd der Gemeinde Heidenrod

Auszug aus der Unfallverhütungsvorschriften Jagd, UVV Jagd, Ausfertigungsdatum: 01.01.2000

§2 Waffen und Munition

(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Durchführungsanweisung zu Absatz 1

  1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen, Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende Rostnarben aufweist.
  2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der Waffe zum Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen, Aufstoßen von Hochsitzluken oder Erschlagen des Wildes.
  3. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes, der Verordnungen zum Waffengesetz, der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz und des Bundesjagdgesetzes wird hingewiesen.

(2) Es darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden.

Durchführungsanweisung zu Absatz 2

  1. Hinweise auf die verwendbare Munition geben z. B. die Angaben auf der Schusswaffe.
  2. In nicht einwandfreiem Zustand ist z. B. feucht gewordene Munition, selbst wenn sie getrocknet wurde.

(3) Auch nicht gewerbsmäßig hergestellte Munition muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Durchführungsanweisung zu Absatz 3

  1. Hierzu gehört z. B. wiedergeladene Munition.
  2. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes wird hingewiesen.

(4) ff ….

§3 Ausübung der Jagd

(1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein. Die Laufmündung ist stets, unabhängig vom Ladezustand, in eine Richtung zu halten, in der niemand gefährdet wird. Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern.

(2) Eine gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.

(3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe bzw. Patronenlager entladen sein.

(4) Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.

Durchführungsanweisung zu Absatz 4

Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden, oder wenn beim Schießen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.

(5) ff …

Revier Ohren

Informationen für Jagdgäste im Eigenjagdrevier Ohren

Allgemeines

Bei Interesse an einem Begehungsschein im Eigenjagdbezirk Ohren können sich JägerInnen aus Heidenrod per E-Mail an die zuständige Revierleitung Johanna Köhler wenden.

Drückjagdanfragen können Sie über das Anmeldeformular ab dem 01. März stellen. Es werden ausschließlich Anmeldungen über das Anmeldeformular beachtet. Dieses finden Sie unter I.a. Drückjagden.

Folgende Wildarten kommen im Revier vor:

  • Damwild
  • Schwarzwild
  • Rehwild

Kaliber & Waffen

Um dem Tierschutz Rechnung zu tragen, ist der Gemeinde Heidenrod vor Beginn der Jagdzeit sowie bei Teilnahme an einer Drückjagd ein Nachweis vorzulegen, dass ein Schießstand oder Schießkino aufgesucht wurde, um die Waffen auf Funktion und Treffsicherheit zu überprüfen.

Dieser Nachweis ist für die Teilnahme an einer Drückjagd verpflichtend!

Es wird begrüßt, Ihnen vertraute Büchsen zu führen, die mindestens die Kaliber 7×64 bzw. .308 Winchester und stärker aufweisen.

Auf Grund der FSC-Zertifizierung der Gemeinde darf ausschließlich mit bleifreier Munition gejagt werden.

Ansprechpartner

Gemeinde Heidenrod
Johanna Köhler, Revierleiterin
Tel.: 0170 / 455 8259
E-Mail: johanna.koehler@heidenrod.de

Volker Diefenbach, Bürgermeister
Tel.: 06120 / 79 15
Fax: 06120 / 79 55

Allgemeine Abschussrichtlinie

Stand: 01.06.2026

I. Jagdmöglichkeiten

Jagdgäste können sich ausschließlich für die Drückjagden im Eigenjagdrevier Ohren über das Anmeldeformular bewerben.

I.a. Drückjagden

Jedes Jagdjahr finden zwei revierübergreifende Ansitzdrückjagden statt, welche im November und Dezember stattfinden. Die genauen Drückjagdtermine können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden.

Drückjagd November: 120,- € inkl. MwSt.

Drückjagd Dezember: 120,- € inkl. MwSt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung:

Die Teilnehmerzahl je Drückjagdtermin ist auf maximal 10 Jagdgäste begrenzt. Sobald diese Anzahl erreicht ist, wird das Anmeldeportal für den jeweiligen Termin automatisch geschlossen.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars werden Sie zunächst auf die Warteliste für die ausgewählte Drückjagd aufgenommen. Die Vergabe der Standplätze erfolgt im Anschluss.

Sollten Sie einen Standplatz erhalten, senden wir Ihnen ab dem Monat Juli eine Einladung mit allen weiteren Informationen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

Zum Anmeldeformular

 

II. Hinweise für die Jagdausübung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften anzeigen

Es gelten die unter Punkt I genannten und nachstehenden Hinweise für die Jagdausübung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Unfallverhütungsvorschriften.

Hinweise für die Jagdausübung in der Regiejagd der Gemeinde Heidenrod

Auszug aus der Unfallverhütungsvorschriften Jagd, UVV Jagd, Ausfertigungsdatum: 01.01.2000

§2 Waffen und Munition

(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Durchführungsanweisung zu Absatz 1

  1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen, Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende Rostnarben aufweist.
  2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der Waffe zum Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen, Aufstoßen von Hochsitzluken oder Erschlagen des Wildes.
  3. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes, der Verordnungen zum Waffengesetz, der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz und des Bundesjagdgesetzes wird hingewiesen.

(2) Es darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden.

Durchführungsanweisung zu Absatz 2

  1. Hinweise auf die verwendbare Munition geben z. B. die Angaben auf der Schusswaffe.
  2. In nicht einwandfreiem Zustand ist z. B. feucht gewordene Munition, selbst wenn sie getrocknet wurde.

(3) Auch nicht gewerbsmäßig hergestellte Munition muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Durchführungsanweisung zu Absatz 3

  1. Hierzu gehört z. B. wiedergeladene Munition.
  2. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes wird hingewiesen.

(4) ff ….

§3 Ausübung der Jagd

(1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein. Die Laufmündung ist stets, unabhängig vom Ladezustand, in eine Richtung zu halten, in der niemand gefährdet wird. Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern.

(2) Eine gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.

(3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe bzw. Patronenlager entladen sein.

(4) Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.

Durchführungsanweisung zu Absatz 4

Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden, oder wenn beim Schießen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.

(5) ff …

Revier Grauer Kopf

Informationen für Jagdgäste im Eigenjagdrevier Grauer Kopf

Für das Jagdjahr 2026/2027 bestehen keine Jagdmöglichkeiten mehr.

Ansprechpartner

Gemeinde Heidenrod
Tino Manthey, Revierleiter
Tel.: 0160 / 92 16 80 02
E-Mail: tino.manthey@heidenrod.de; info@heidenrod.de

Volker Diefenbach, Bürgermeister
Tel.: 06120 / 79 15
Fax: 06120 / 79 55