Ihre Hinweise und Anregungen zur Nutzung unserer Webseite
Unser Ziel ist es, die Artikel auf unserer Webseite so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern leicht verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur teilweise vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular.
Das Kontaktformular stellt die nach § 4 Absatz 2, Nummer 2 gemäß Hessischer Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, dar.
Bitte geben Sie uns auch zwingend die entsprechende Seite an und beschreiben Sie kurz die Barriere. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert.
Weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG)



