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19 Juni

Kommunikation am Puls der Zeit

 

 

 

 

Der neue Auftritt der Gemeinde Heidenrod

Möglichkeit zur Beteiligung für Gewerbetreibende


 

 

Die Gemeinde Heidenrod bietet unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl kommunaler Dienstleistungen an. Unser Ziel ist es, das Leben in unserer ländlichen Region attraktiv und lebenswert zu gestalten, u.a. in dem wir moderne Infrastruktur, Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten bereitstellen. Um all unsere Angebote gesammelt präsentieren zu können planen wir die Erstellung eines modernen Kommunikationspakets mit unserem Partner JS Deutschland, bestehend aus interaktiver Broschüre, Printbroschüre sowie professionellem, kurzem Film. Es ist uns dabei ein besonderes Anliegen, solide Partnerschaften zu präsentieren und (heimischen) Unternehmen die Möglichkeit zu geben sich kostengünstig in unserer neuen Broschüre zu präsentieren.

 

Das geplante Kommunikationspaket bietet den Zuschauenden, sowie Leserinnen und Lesern ein einzigartiges Erlebnis. In dieser Broschüre können Sie diese interaktiven Funktionen erkunden: ein 360°-Panorama, das der Leserschaft die Möglichkeit bietet, sich an unserem Standort umzusehen; eine Fotogalerie, die wichtige Details zu unserer Gemeinde zeigt; und Websymbole, die direkt auf unsere Website verlinken. Darüber hinaus kann man sich unseren Film, unser Video und unsere Online-Broschüre auf Smartphones, Tablets und Computern ansehen. Weiter werden Film, Video und Onlinebroschüre auf unserer Website implementiert, auf professionellen und sozialen Medien geteilt und auf entsprechenden Veranstaltungen verwendet.

 

Sie sind uns wichtig

Nutzen Sie die Chance, Ihre Marke im Rahmen unseres Kommunikationspakets eindrucksvoll und kostengünstig zu präsentieren: Ihr Logo und Ihre Anzeige werden in unserer hochwertigen Online-Broschüre und in unserem Video platziert und erreichen so eine breite Zielgruppe. Dank interaktiver Funktionen gibt es für die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, direkt auf Ihre Website zu gelangen.

 

JS Deutschland ist seit vielen Jahren in diesem Geschäftsbereich erfolgreich tätig und wird das Kommunikationspaket für uns erstellen.

 

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei JS Deutschland

unter der Rufnummer 040/4840-4300

 

Ihr Bürgermeister

Volker Diefenbach

 


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05 Juni

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidenrod

Bekanntmachung des Wahltages und des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl

der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Heidenrod

 

 

1. In der Gemeinde Heidenrod mit rd. 8.500 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten- Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

 

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. Dezember 2025. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können bei folgender Adresse erfragt werden:

 

Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Tel.‑Nr.: 06120‑79 17.

 

Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Heidenrod aufgefordert.

 

2.Die Wahl findet gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 7. Februar 2025

 

am Sonntag den 14. September 2025 statt

eine evtl. Stichwahl am Sonntag den 28. September 2025.

 

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

 

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tag der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

 

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

 

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

 

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

 

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod von Gesetzes wegen Vertreter hat.

Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

 

Die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Heidenrod beträgt 31. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

 

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 7. Juli 2025 bis 18.00 Uhr (69. Tag vor der Wahl, § 13 Abs. 1 KWG) schriftlich bei dem Wahlleiter, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Zimmer Nr. A 18, einzureichen.

 

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

 

  • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,

 

  • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,

 

  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,

 

  • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

 

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

 

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 7. Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

 

 

 

65321 Heidenrod, 4. Juni 2025

Der besondere Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heidenrod

gez.

(Thomas Kürzer)


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19 Mai

Tag der Regionen 2025

 

Einladung zur Beteiligung: Tag der Regionen 2025 

 

Die Gemeinden Heidenrod und Aarbergen laden in Kooperation mit dem Hof alla Cava Laufenselden herzlich zum Tag der Regionen 2025 ein!

 

Nach der erfolgreichen Durchführung im vergangenen Jahr möchten wir den Tag der Regionen 2025 in diesem Jahr für alle interessierten Akteure öffnen:

Am Samstag, den 27. September 2025 verwandelt sich das Gelände rund um den Hof alla Cava in Heidenrod-Laufenselden wieder in einen lebendigen Regionalmarkt, der ganz im Zeichen des regionalen Miteinander steht.

 

Unter dem Jahresmotto des Tags der Regionen 2025 – „Starke Regionen - Starke

Demokratie“ präsentieren sich Unternehmen, Direktvermarkter, Handwerksbetriebe,

Vereine, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Heidenrod und

Aarbergen. Besucher dürfen sich auf ein buntes Marktgeschehen mit regionalen Produkten, kulinarischen Spezialitäten, Mitmachaktionen, Musik und Informationsständen freuen.

 

Ziel der Veranstaltung:

Wir möchten mit dem Tag der Regionen die regionale Wirtschaft stärken, lokales Engagement sichtbar machen und die Menschen in unserer Region miteinander vernetzen. Der Markt bietet eine Plattform für Austausch, neue Ideen und gelebte Nachbarschaft.

 

Mitmachen erwünscht!

Egal ob Verein, Handwerksbetrieb, Künstler, Landwirt oder einfach interessierter Mensch – jeder, der sich mit einem Stand, einer Aktion oder einem Beitrag beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung jedoch erforderlich.

 

Termin:          Samstag, 27. September 2025

Ort:                 Hof alla Cava Heidenrod-Laufenselden

Uhrzeit:          12:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Anmeldung und weitere Informationen unter:

 

Gemeinde Heidenrod

Gemeinde Aarbergen

Selenka Reschke

Manuela Schrader

Selenka.reschke@heidenrod.de

Manuela.schrader@aarbergen.de

06120-7958

06120-2736

Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod

Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen

 

Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie stark unsere Region ist – wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Beteiligung!

 

  Volker Diefenbach                                                     Matthias Rudolf         

Bürgermeister Gemeinde Heidenrod                        Bürgermeister Gemeinde Aarbergen 

 

 

 

 

 

 


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01 Apr.

Jugendehrenamtspreis 2025

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche junge Menschen mit dem Jugendehrenamtspreis ausgezeichnet wurden, soll er auch in diesem Jahr wieder ausgelobt werden. Es werden Geld- und/oder Sachpreise vergeben.

Ehrenämter sind zu einem unerlässlichen Bestandteil unseres Gemeinwesens geworden. Das Geben und Nehmen sowie das Miteinander tragen ihren wesentlichen Anteil zur Funktionalität eines Gemeinwesens bei. Das Engagement gerade der jungen Menschen in unserer Gemeinde, welches vielerorts mit viel Einsatzbereitschaft und Enthusiasmus geleistet, wird, soll mit diesem Preis als eine Wertschätzung an die Jugendlichen öffentlich gewürdigt werden und zudem eine zusätzliche Motivation für Preisträger und andere junge Menschen sein.

 

Wer kann den Jugendehrenamtspreis bekommen?

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 25 Jahren, die sich für andere Jugendliche oder junge Menschen in Heidenrod oder darüber hinaus ehrenamtlich engagieren. Das Engagement muss deutliche Auswirkungen in oder für die Gemeinde Heidenrod haben. Es können Einzelpersonen, aber auch Gruppen vorgeschlagen werden.

 

Wer kann vorschlagen?

Das Vorschlagsrecht obliegt jedermann.

 

Was sind Kriterien für die Bewertung des Preises?

Bei der Preisvorgabe sollen das Vorleben sozialer Werte und Verantwortung, die Kreativität, die Ausübung einer Vorbildfunktion, das Engagement für Jugendliche, der Arbeitsaufwand sowie die Dauer des Engagements Berücksichtigung finden.

 

In welchen Kategorien wird der Jugendehrenamtspreis ausgelobt?

Das Ehrenamt kann in den unterschiedlichsten Bereichen ausgeübt werden, zum Beispiel in den Bereichen Musik, Sport, Kunst, Soziales, Umwelt und Naturschutz.

 

In welcher Frist können Vorschläge eingereicht werden?

Vorschläge können bis zum 15. Mai 2025 eingereicht werden. Zur Vereinfachung gibt es im Rathaus oder auf unter diesem Link ein Formular samt Richtlinien.

 

Wohin soll mein Vorschlag und wo bekomme ich weitere Infos?

Die Vorschläge sollen an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Kinder- und Jugendbüro, Frau Burggraef, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod geschickt werden.

Dort gibt es auch weitere Informationen unter Telefon 06120/79-51 oder per mail unter sylvia.burggraef@heidenrod.de


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01 Apr.

Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2026

Ab sofort können Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2026 eingereicht werden!!!

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass jeder Vorschlag intensiv geprüft und beraten wird. Des Weiteren wird zu jedem Vorschlag eine Stellungnahme der Verwaltung erfolgen, die Sie online einsehen und auch kommentieren können.

Hierzu geben wir nachstehend nochmals die Möglichkeiten für die Einreichung von Vorschlägen bekannt:

Online:          https://buergerhaushalt.gemeinde-heidenrod.de/

 

Fax:               06120 – 7955, Stichwort „Bürgerhaushalt 2026“

 

Mail:              buergerhaushalt@heidenrod.de

 

Schriftlich:   Gemeinde Heidenrod, „Bürgerhaushalt“

                          Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod

 

 

 


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19 März

MACHEN SIE DEN KLIMA-CHECK: Pascal Kinz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie angekündigt möchten wir Ihnen die Energieberatenden der Kampagne „Aufsuchende Energieberatung in Heidenrod“ vorstellen:

 

Herr
Pascal Kinz
Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater (HWK)
Geschwister-Scholl-Straße 9
65232 Taunusstein

energieberater.kinzgmail.com
www.energieberater-kinz.de

Schwerpunkte: Energieberatung für Wohngebäude, Bundesförderung für effiziente Wohngebäude, Effizienzhaus (KfW), Einzelmaßnahmen, Wärmedämmung, Fenster und Türen, Heizung, Lüftung

 

 

Hintergrund zur Kampagne:
Wie bereits im Jahr 2023 erfolgreich durchgeführt, bietet die Gemeinde Heidenrod in Kooperation mit der LEA LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) auch im Jahr 2025 eine „Aufsuchende Energieberatung“ in der Gemeinde Heidenrod an. Bei dieser wird in Zusammenarbeit mit der LEA Hessen und der Gemeinde Heidenrod Immobilienbesitzenden ein Klima-Check angeboten – für Sie kostenfrei und direkt bei Ihnen zu Hause! Vorranging für das Quartier Heidenrod-Laufenselden, gerne aber auch aus dem weiteren Gemeindegebiet. Beratungsberechtigt sind modernisierungsbedürftige Gebäude (Ein- bis Zweifamilienhäuser, Baujahr vor dem Jahr 2000). Die Kampagne startet am 17. März und endet zum 24. Mai 2025.


Anmeldung und Informationen:
Gemeinde Heidenrod
Frau Selenka Reschke
Tel.: 0612-7958
E-Mail: selenka.reschke@heidenrod.de


Rathausstraße 9
65321 Heidenrod
www.heidenrod.de


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13 März
12 März

MACHEN SIE DEN KLIMA-CHECK MIT: Michael Fasel

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie angekündigt möchten wir Ihnen die Energieberatenden der Kampagne „Aufsuchende Energieberatung in Heidenrod“ vorstellen:

 

Herr
Michael Fasel
Dipl. Ing.
Kreuzstraße 6
56370 Schönborn

info@energieberater-fasel.de 
www.energieberater-fasel.de 

 

Schwerpunkte: Energieberatung für Wohngebäude, Bundesförderung für effiziente Wohngebäude, Effizienzhaus (KfW), Einzelmaßnahmen, Wärmedämmung, Fenster und Türen, Heizung, Lüftung

 

 

Hintergrund zur Kampagne:

Wie bereits im Jahr 2023 erfolgreich durchgeführt, bietet die Gemeinde Heidenrod in Kooperation mit der LEA LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) auch im Jahr 2025 eine „Aufsuchende Energieberatung“ in der Gemeinde Heidenrod an. Bei dieser wird in Zusammenarbeit mit der LEA Hessen und der Gemeinde Heidenrod Immobilienbesitzenden ein Klima-Check angeboten – für Sie kostenfrei und direkt bei Ihnen zu Hause! Vorranging für das Quartier Heidenrod-Laufenselden, gerne aber auch aus dem weiteren Gemeindegebiet. Beratungsberechtigt sind modernisierungsbedürftige Gebäude (Ein- bis Zweifamilienhäuser, Baujahr vor dem Jahr 2000). Die Kampagne startet am 17. März und endet zum 24. Mai 2025.

 

 

Anmeldung und Informationen:

Gemeinde Heidenrod
Frau Selenka Reschke
Tel.: 06120-7958
E-Mail: info@heidenrod.de 

Rathausstraße 9
65321 Heidenrod
www.heidenrod.de

 


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12 März

Heidenroder Ferienspaß 2025 Kindergruppe

Vom 21. bis 25. Juli 2025 (dritte Woche der Sommerferien)

 

Teilnehmen können Jungen und Mädchen der Jahrgänge 2013 bis 2017 (weitere Jahrgänge nach Rücksprache)

Der Teilnahmebeitrag beträgt 140,00 Euro für das erste und 120,00 Euro für jedes weitere Kind (Geschwisterkind).

Wir fahren in das Jugendzentrum Ronneburg im Main-Kinzig-Kreis. Inmitten einer wunderschönen Hügellandschaft, in unmittelbarer Nähe zur historischen Ronneburg liegt das Jugendzentrum. Durch das große Angebot an vielen unterschiedlichen Sport- und Freizeitangeboten wird es dort nie langweilig.

Die Unterbringung erfolgt in Fünfbettzimmern in 2 Häusern.

Das diesjährige Motto lautet „Galaktische Abendteuer – Reise durch das Universum“. Zu diesem Thema haben wir uns schon tolle Sachen überlegt, die wir mit euch zusammen umsetzen wollen. Der Spaß steht wie immer im Vordergrund. Eine Nachtwanderung und eine Disco sind eingeplant.

Wer mitfahren möchte, sollte sich bei uns melden, die Plätze sind begrenzt.

 

Bist Du dabei? So funktioniert´s:

1) fülle den Abschnitt unten aus und bringe ihn ins Rathaus oder
2) lade von unsere Homepage heidenrod.de das Anmeldeformular runter und schicke uns dieses ausgefüllt zu oder
3) ruf uns an (06120/79-51) oder
4) schicke uns ein Fax (06120/79-55) oder
5) schicke eine mail an burggraef@heidenrod.de

 

Zur verbindlichen Anmeldung brauchen wir das Anmeldeformular sowie den Geldeingang auf unserem Konto. Der Geldeingang entscheidet über die Vergabe der Plätze.

Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Heidenrod, Frau Burggraef, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod


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12 März

Heidenroder Ferienspaß 2025 Jugendgruppe


vom 21. bis 25.Juli 2025

 


Teilnehmen können Jungen und Mädchen der Jahrgänge 2010 bis 2013 (weitere Jahrgänge nach Rücksprache)

Der Teilnahmebeitrag beträgt 140,00 Euro für das erste und 120,00 Euro für jedes weitere Kind (Geschwisterkind), dies gilt auch in Kombination mit der Kindergruppe Ferienspaß.


Wir fahren in das Jugendzentrum Ronneburg im Main-Kinzig-Kreis. Inmitten einer wunderschönen Hügellandschaft, in unmittelbarer Nähe zur historischen Ronneburg liegt das Jugendzentrum. Durch das große Angebot an vielen unterschiedlichen Sport- und Freizeitangeboten wird es dort nie langweilig.
Die Unterbringung erfolgt in Fünfbettzimmern.


Das diesjährige Motto lautet „Galaktische Abendteuer – Reise durch das Universum“. Zu diesem Thema haben wir uns schon tolle Sachen überlegt, die wir mit euch zusammen umsetzen wollen. Der Spaß steht wie immer im Vordergrund. Eine Nachtwanderung und eine Disco sind eingeplant.


Wer mitfahren möchte, sollte sich bei uns melden, die Plätze sind begrenzt.

 

Bist Du dabei? So funktioniert´s:
1) fülle den Abschnitt unten aus und bringe ihn ins Rathaus oder
2) lade von unsere Homepage www.heidenrod.de das Anmeldeformular runter und schicke uns dieses ausgefüllt zu oder
3) ruf uns an (06120/79-51) oder
4) schicke uns ein Fax (06120/79-55) oder
5) schicke eine mail an sylvia.burggraef@heidenrod.de


Zur verbindlichen Anmeldung brauchen wir das Anmeldeformular sowie den Geldeingang auf unserem Konto. Der Geldeingang entscheidet über die Vergabe der Plätze.


Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Heidenrod, Frau Burggraef, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod


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