Archive: News

13 Okt.

Märchen Erleben

Es war einmal…

oder es war einmal nicht?

                                            

Märchenhafte Geschichten spontan erzählt

von Ketlin Wünschestein mit träumerischen Improvisationen am Klavier von Barbara Unseld.

 

 

  1. November 2025, 15.30 Uhr

Familienzentrum Heidenrod, Taunusstraße 8, Kemel

für Alle von 5 bis 95 Jahren

 

 

Finanziert wird dieser märchenhafte Nachmittag durch das Kulturförderprogramm "Neustart Kulturszene" des Rheingau-Taunus-Kreises.

 

Anmeldung erforderlich unter: familienzentrum@heidenrod.de


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29 Sep.

Handarbeitskurs

Stricken und Häkeln mit Barbara Wiesneth-Rixmann


Für wen?
Alle Interessierten, egal ob
Einsteiger oder Fortgeschrittener


Wann?
Dienstag, 30.09. um 19 Uhr
Dienstag, 14.10. um 17 Uhr
Dienstag, 28.10. um 19 Uhr


Wo?
Im Familienzentrum Heidenrod
Taunusstraße 8 in Kemel
Weitere Informationen und Anmeldung unter
familienzentrum@heidenrod.de


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23 Sep.

Imagefilm 2025

Parallel zur Neugestaltung unserer Website haben wir einen neuen Imagefilm für unsere Gemeinde Heidenrod erstellt.

https://www.youtube.com/watch?v=56o9Q3PfTq8


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10 Sep.
29 Aug.
28 Aug.

Offene Sprechstunde

Offene Sprechstunde der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Familienzentrum Heidenrod

 

Für alle, die eine erste Orientierung zum Wiedereinstieg nach der Familienzeit suchen, bietet Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eine offene Sprechstunde in den Räumlichkeiten der Kita Regenbogenland / Familienzentrum Heidenrod an.

Sie erhalten hilfreiche Tipps zu Themen wie der beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung, zu Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen, weiterführenden Veranstaltungshinweisen in der Region, sowie einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Berufsrückkehrende.

Die Termine finden jeweils am ersten und dritten Mittwoch eines Monats statt.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch erwünscht. Infos und Anmeldung unter direkt bei Stephanie Müller unter 0611 9494 473 und wiesbaden.bca@arbeitsagentur.de  oder über das Familienzentrum unter familienzentrum@heidenrod.de.


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17 Juli

Umstellung auf Digitale Wasserzähler

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Das Wasserwerk der Gemeinde Heidenrod stellt alle analogen Wasserzähler auf Digitalzähler um.

Aufgrund der Anzahl der betroffenen Anschlussnehmer erfolgt die Umstellung in drei Schritten und Jahren. Im letzten Jahr wurden bereits die Ortsteile:

  - Grebenroth
  - Martenroth
  - Nieder- und Obermeilingen
  - Egenroth
  - Langschied
  - Zorn
  - Algenroth
  - Nauroth
  - Mappershain

 

 

Alle Zähler in den Ortsteilen

  - Hilgenroth
  - Dickschied
  - Springen
  - Geroldstein
  - Watzelhain
  - Wisper
  - Huppert

 

werden unabhängig ihrer Eichfrist in 2025 ausgewechselt. Zuletzt kommen 2026 die Zähler in den Ortsteilen Laufenselden und Kemel an die Reihe.

 

(Zimmermann)

Leiter des Wasserwerks


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24 Juni

Heidenroder Unternehmerabend 2025

 

- Netzwerk Heidenrod - wir finden uns zusammen!

 

Austausch und Information - Neues erfahren - Wissen weitergeben - das waren die Eckpunkte des diesjährigen Unternehmerabends Heidenrod auf dem „Hof alla Cava“ bei der Firma Laimer-Elektrotechnik.

Bürgermeister Diefenbach informierte die Teilnehmer über die städtebauliche Entwicklung in Heidenrod. Der Tenor lag bei den Chancen die auch für Heidenroder Gewerbetreibende bestehen. Die Anregung ein Informationsportal am Neubaugebiet Kemel Süd zur Präsentation der örtlichen Gewerbebetriebe und Dienstleister soll kurzfristig umgesetzt werden.

Der Tourismuskoordinator für den Westtaunus Robert Carrera referierte und stellte sich Fragen über die touristischen Angebote in Heidenrod. Dabei wurden Unklarheiten wie sich die Übernachtungs- und Gastronomiebetriebe im Internet darstellen aus dem Weg geräumt. Heidenrod präsentiert sich auf der Homepage der Marke „Taunus-Die Höhe“ (www.taunus.info). Die seit 2 Jahren erfolgreiche Aktion „RegioGenuss – so schmeckt der Taunus“, die auch von vielen Heidenroder Betrieben getragen wird, ist in Vorbereitung.

Thorsten Rausch vom „Hof alla Cava“ warb für seine Initiative eines lokalen Gewerberings zur besseren Vernetzung der Unternehmer in der Region. Er regte ein regelmäßiges Treffen neben dem jährlichen Unternehmerabend der Gemeinde an. Als Plattform für solche Treffen bietet er seine Eventlocation und sein Engagement an. Bürgermeister Diefenbach und viele Gäste begrüßen die Gründung einer solchen Initiative und sagten Unterstützung zu. Danach fand sich noch Zeit für ein gemütliches Beisammensein. Die Vernetzungstreffen sollen im Herbst diesen Jahres starten.


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19 Juni

Kommunikation am Puls der Zeit

 

 

 

 

Der neue Auftritt der Gemeinde Heidenrod

Möglichkeit zur Beteiligung für Gewerbetreibende


 

 

Die Gemeinde Heidenrod bietet unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl kommunaler Dienstleistungen an. Unser Ziel ist es, das Leben in unserer ländlichen Region attraktiv und lebenswert zu gestalten, u.a. in dem wir moderne Infrastruktur, Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten bereitstellen. Um all unsere Angebote gesammelt präsentieren zu können planen wir die Erstellung eines modernen Kommunikationspakets mit unserem Partner JS Deutschland, bestehend aus interaktiver Broschüre, Printbroschüre sowie professionellem, kurzem Film. Es ist uns dabei ein besonderes Anliegen, solide Partnerschaften zu präsentieren und (heimischen) Unternehmen die Möglichkeit zu geben sich kostengünstig in unserer neuen Broschüre zu präsentieren.

 

Das geplante Kommunikationspaket bietet den Zuschauenden, sowie Leserinnen und Lesern ein einzigartiges Erlebnis. In dieser Broschüre können Sie diese interaktiven Funktionen erkunden: ein 360°-Panorama, das der Leserschaft die Möglichkeit bietet, sich an unserem Standort umzusehen; eine Fotogalerie, die wichtige Details zu unserer Gemeinde zeigt; und Websymbole, die direkt auf unsere Website verlinken. Darüber hinaus kann man sich unseren Film, unser Video und unsere Online-Broschüre auf Smartphones, Tablets und Computern ansehen. Weiter werden Film, Video und Onlinebroschüre auf unserer Website implementiert, auf professionellen und sozialen Medien geteilt und auf entsprechenden Veranstaltungen verwendet.

 

Sie sind uns wichtig

Nutzen Sie die Chance, Ihre Marke im Rahmen unseres Kommunikationspakets eindrucksvoll und kostengünstig zu präsentieren: Ihr Logo und Ihre Anzeige werden in unserer hochwertigen Online-Broschüre und in unserem Video platziert und erreichen so eine breite Zielgruppe. Dank interaktiver Funktionen gibt es für die Leserinnen und Leser die Möglichkeit, direkt auf Ihre Website zu gelangen.

 

JS Deutschland ist seit vielen Jahren in diesem Geschäftsbereich erfolgreich tätig und wird das Kommunikationspaket für uns erstellen.

 

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei JS Deutschland

unter der Rufnummer 040/4840-4300

 

Ihr Bürgermeister

Volker Diefenbach

 


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05 Juni

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidenrod

Bekanntmachung des Wahltages und des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl

der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Heidenrod

 

 

1. In der Gemeinde Heidenrod mit rd. 8.500 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten- Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

 

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. Dezember 2025. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können bei folgender Adresse erfragt werden:

 

Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Tel.‑Nr.: 06120‑79 17.

 

Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Heidenrod aufgefordert.

 

2.Die Wahl findet gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 7. Februar 2025

 

am Sonntag den 14. September 2025 statt

eine evtl. Stichwahl am Sonntag den 28. September 2025.

 

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

 

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tag der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

 

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

 

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

 

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

 

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod von Gesetzes wegen Vertreter hat.

Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

 

Die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Heidenrod beträgt 31. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

 

Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 7. Juli 2025 bis 18.00 Uhr (69. Tag vor der Wahl, § 13 Abs. 1 KWG) schriftlich bei dem Wahlleiter, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Zimmer Nr. A 18, einzureichen.

 

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

 

  • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,

 

  • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,

 

  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,

 

  • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

 

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.

 

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 7. Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

 

 

 

65321 Heidenrod, 4. Juni 2025

Der besondere Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heidenrod

gez.

(Thomas Kürzer)


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